ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der Coach, Frau Claudia Edelmann, Inhaberin der Fa. Mutsprungakademie (im Folgenden: Mutsprungakademie), bietet Gruppen- und Einzelkurse für Kinder und Erwachsene, insbesondere Eltern und Pädagogen, im Bereich des Resilienz-, Achtsamkeits- und Yogatrainings an. Die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Mutsprungakademie und ihren Vertragspartnern.
1. Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung potentieller Vertragspartner ist verbindlich und stellt ein Angebot auf Abschluss eins Dienstleistungsvertrages dar. Mit der Abgabe des Angebotes erkennt der Vertragspartner die Geltung der gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mutsprungakademie ausdrücklich an. Ein Dienstleistungsvertrag kommt zustande, sobald die Mutsprungakademie das Angebot ihres Vertragspartners unter Aufführung des Vertragsinhaltes – einschließlich der Termine der Kurse – in Textform bestätigt hat (Vertragsbestätigung).
(2) Die Mutsprungakademie behält sich eine – auch kurzfristige – Änderung der angegeben Kursstätte vor; aus der Änderung der Kursstätte können keinerlei Ansprüche hergeleitet werden.
2. Dienstleistungsvertrag
(1) Die Mutsprungakademie ist unter Berücksichtigung der Qualifikationen und Erfahrungen des Coaches verpflichtet, die vertraglich geschuldete Tätigkeit auf Grundlage des geschlossenen Vertrages zu entfalten. Die Herbeiführung eines näher beschriebenen Leistungserfolges schuldet die Mutsprungakademie jedoch nicht.
(2) Die geschuldete Tätigkeit stellt keine Ausübung einer sog. Heilkunde im Sinne des § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) dar. Die Dienstleistung der Mutsprungakademie stellt weder eine Psychotherapie dar noch ersetzt sie eine solche.
3. Kursunterlagen/Urheberrecht
Die von der Mutsprungakademie während den Kursen und Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne deren Einwilligung nicht – auch nicht in Auszügen – vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
4. Preise/Rechnung/Zahlung
(1) Die von der Mutsprungakademie benannten Preise (Vergütung) beinhalten die jeweils geltende Umsatzsteuer.
(2) Die Mutsprungakademie stellt über ihre vertraglichen Leistungen Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
(3) Die Mutsprungakademie ist jederzeit berechtigt, Teil- bzw. Abschlagsrechnungen zu stellen.
(4) Die Mutsprungakademie ist ebenfalls jederzeit berechtigt, Vorauszahlungen für Teilleistungen oder die gesamte vertraglich geschuldete Leistung zu fordern.
(5) Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des vorgenannten Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden dem Vertragspartner mit einer Pauschale in Höhe von 2,50 EUR je Mahnung in Rechnung gestellt. Dem Vertragspartner wird es gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht bzw. in wesentlich niedrigerer Höhe als die vorgenannte Pauschale entstanden ist.
5. Gesundheitserklärung
(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Mutsprungakademie unverzüglich den Eintritt etwaiger gesundheitlicher Einschränkungen unter Angabe des Umfangs der Beeinträchtigung mitzuteilen.
(3) Ist der Vertragspartner der Mutsprungakademie eine Betreuungs- und/oder Bildungseinrichtung (Schule, Kindergarten etc.) versichert diese, dass die sorgeberechtigten Eltern der Teilnahme ihres Kindes an der gegenständlichen Veranstaltung zugestimmt und eine gesundheitliche Unbedenklichkeitserklärung im vorstehenden Sinne abgegeben haben. Nach Aufforderung ist dies gegenüber der Mutsprungakademie nachzuweisen.
6. Gewährleistung/Haftung
(1) Die Mutsprungakademie haftet für etwaige Schäden, soweit diese die Folge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines Erfüllungsgehilfen – sind.
(2) Eine Haftung der Mutsprungakademie besteht auch für Schäden, die Folge einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines Erfüllungsgehilfen – sind, sofern es sich um Pflichten handelt, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (sog. Kardinalpflichten). Die diesbezügliche Haftung der Mutsprungakademie ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit.
(4) Im Rahmen des Vertrages wird zulasten der Mutsprungakademie keine Verwahrungspficht für die von den Kursteilnehmern in die Kursräume eingebrachte bzw. abgelegte Garderobe begründet. Die Mutsprungakademie übernimmt auch keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgeführten (Wert-)Gegenständen der Kursteilnehmer. Dies gilt auch dann, wenn die Kursteilnehmer eigens dafür vorgesehene Einrichtungen (Spind, Kleiderablage etc.) nutzen.
7. Rücktritt
(1) Der Vertragspartner ist berechtigt, vom zwischen ihm und der Mutsprungakademie geschlossenen Dienstleistungsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen vor Beginn des Kurses/Einzelcoaching gebührenfrei zurückzutreten. In diesem Fall erhebt die Mutsprungakademie eine Aufwands- und Auslagenpauschale in Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung (netto), höchstens indes in Höhe von 100,00 EUR.
(2) Im Falle des Rücktritts weniger als 4 Wochen vor Beginn des Kurses/des Einzelcoachings erhebt die Mutsprungakademie eine gestaffelte Gebühr (sog. pauschalierter Schadenersatz) unter Berücksichtigung des noch verbleibenden Zeitraums zwischen Rücktritt und dem vereinbarten Beginn des Kurses/Einzelcoachings in Höhe von
- weniger als 4 Wochen 20 %
- weniger als 2 Wochen 40 %
- weniger als 1 Woche 60 %
- weniger als 2 Tage 80 %
des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises (netto). Eine Aufwands- und Auslagenpauschale (vgl. Abs. 1) wird daneben nicht erhoben. Dem Vertragspartner steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen; der Mutsprungakademie steht es frei, einen höheren Schaden nachzuweisen.
(3) Ein Rücktritt nach dem vereinbarten Beginn des Kurses/Einzelcoachings ist ausgeschlossen. Die Mutsprungakademie hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Etwaig ersparte Aufwendungen, ein anderweitiger Erwerb sowie ein etwaig böswillig unterlassener Erwerb der Mutsprungakademie sind nicht anzurechnen.
(4) Eine Gebührenpflicht nach den vorstehenden Absätzen entfällt gänzlich, wenn der Rücktritt der Vertragspartei wegen eines Grundes erfolgt, den er nicht zu vertreten hat (bspw. Erkrankung). Auf Verlangen des Vertragspartners ist der Grund des Rücktrittes binnen einer Frist von einer Woche nachzuweisen.
(5) Der Rücktritt bedarf der Textform.
(6) Die Mutsprungakademie ist berechtigt, vom Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Vorliegen einer eigenen Erkrankung, zurückzutreten. Die Mutsprungakademie hat ihrem Vertragspartner unverzüglich über den Ausfall des Kurses in geeigneter Form zu unterrichten; eine etwaig bereits vereinnahmte Vergütung ist binnen 10 Tagen zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche zugunsten des Vertragspartners bestehen nicht.
(7) Die Mutsprungakademie ist berechtigt, Gruppenkurse/-veranstaltungen im Falle einer zu geringen Teilnehmerzahl bis zu 1 Woche vor deren Beginn abzusagen; eine etwaig bereits vereinnahmte Vergütung ist binnen 10 Tagen zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche zugunsten des Vertragspartners bestehen nicht.
8. Stillschweigen/Datenschutz
(1) Die Mutsprungakademie ist verpflichtet, uneingeschränkt Verschwiegenheit über alle ihr im Rahmen des Dienstleistungsvertrages zur Kenntnis gelangten Informationen ihrer Vertragspartner gegenüber Dritten zu wahren. Die Verpflichtung, über jedwede Informationen Stillschweigen zu bewahren, gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
(2) Die Mutsprungakademie erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten ihres Vertragspartners/der Kursteilnehmer zum Zwecke der Vertragsverwaltung, Vertragsdurchführung und -erfüllung sowie der Rechnungslegung. Die Vertragspartei willigt in den vorgenannten Fällen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich ein; der Vertragspartner/Kursteilnehmer kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft die Einwilligung widerrufen. Auf die gesonderte D a t e n s c h u t z e r k l ä r u n g wird hingewiesen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien treffen im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel die Pflicht, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Zwecke am nächsten kommt.
10. Schriftform
(1) Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages – einschließlich der Schriftformklausel – bedürfen der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
(2) Das Schriftformerfordernis gilt nicht für individuelle vertragliche Abreden zwischen den Vertragsparteien zur Abänderung und/oder Ergänzung des Dienstleistungsvertrages.
11. Anwendbares Recht/Gerichtsstandsvereinbarung
(1) Das Vertragsverhältnis unterliegt gänzlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (Rechtswahl).
(2) Soweit der Vertragspartner der Mutsprungakademie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte in Leipzig, Deutschland vereinbart.
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